Von der Grundschule in die weiterführende Schule

…ein großer Schritt steht an

Im letzten Grundschuljahr steht für die Kinder, Eltern und Lehrkräfte eine wichtige Entscheidung bevor - der Übergang in eine weiterführende Schule. Diese Entscheidung ist nicht einfach, denn das Kind als Persönlichkeit in seiner Entwicklung, seinen Begabungen, seinen Leistungen und Potenzialen soll dabei berücksichtigt werden.

Bei der Grundschulempfehlung geht es darum, jedes Kind für die Schulart zu empfehlen, an der es eine optimale Förderung erhalten kann - eine Förderung, die seinem derzeitigen Entwicklungs- und Begabungsstand entspricht und es weder über- noch unterfordert.

Die Eltern werden bis zur anstehenden Schullaufbahnentscheidung durch eine regelmäßige Beratung der Grundschule von Anfang an unterstützt. Diese beruht auf einer differenzierten kontinuierlichen Beobachtung des Kindes hinsichtlich seiner Lern- und Leistungsentwicklung, seiner Lern- und Arbeitshaltung, seiner Lernwege, seiner Stärken und Lernpräferenzen und seiner Potenziale.

Mit der Grundschulempfehlung, die die Eltern schriftlich erhalten, kommt die Einschätzung der Schule für einen geeigneten schulischen Anschluss nach der Grundschule zum Ausdruck. Als weitere Entscheidungshilfe zum Übergang können Eltern im Rahmen des besonderen Beratungsverfahrens zusätzlich eine besonders qualifizierte Beratungslehrkraft hinzuziehen.

Die Entscheidung, welche weiterführende Schulart ihr Kind nach der Grundschule besuchen soll, liegt bei den Eltern. Seit dem Schuljahr 2017/2018 wird die Grundschulempfehlung bei der Anmeldung an der weiterführenden Schule vorgelegt.

Terminplan für das Aufnahmeverfahren 2024

Erstellung der Grundschulempfehlung

  • Informations- und Beratungsgespräche der Grundschule mit den Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 über jeweils beabsichtigte Schullaufbahnwahl: bis Freitag, 26. Januar 2024.
  • Entscheidung der Klassenkonferenz über die Grundschulempfehlung und Ausgabe der Grundschulempfehlung an die Eltern gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4 jeweils im Zeitraum: Ende erstes Schulhalbjahr bis Mittwoch, 07. Februar 2024.
  • Entscheidung der Eltern ob sie die Teilnahme am besonderen Beratungsverfahren wünschen. Eingang der Mitteilung dieser Entscheidung an der Grundschule: spätestens 4 Schultage nach Ausgabe der Grundschulempfehlung.

Besonderes Beratungsverfahren

  • Durchführung der Elternberatung und gegebenenfalls Testuntersuchungen durch eine Beratungslehrkraft: bis Freitag, 22. März 2024.

Anmeldung der Schülerinnen und Schüler für die weiterführenden Schulen

  • Für Schülerinnen und Schüler nach der Grundschulempfehlung: Dienstag, 05. März 2024 und Freitag, 8. März 2024.
  • Für Schülerinnen und Schüler die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen: bis Mittwoch, 10. April 2024.

Weiterführende Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Kultusministeriums.